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AGB & ABB für 2T Services Mieten

Stand: 01.06.2019

  1. Vertragsschluss
    1. Die Reservierung durch den Buchenden (folgend: Kunde) erfolgt für diesen und alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer, für deren Verpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
    2. Die Reservierung muss durch eine volljährige Person erfolgen und während der Fahrt muss mindestens eine volljährige Person als Aufsichtsperson im Bus anwesend sein.
    3. Vertragspartner ist 2T Services, 155, rue du Faubourg Saint-Denis 75010 Paris.
    4. Der Vertragsschluss kann, entsprechend der vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten, auf verschiedene Art und Weisen erfolgen:
      1. „Angebot per Mail erhalten“:
        Wählt der Kunde die Variante „Angebot per Mail erhalten“, so erhält dieser zeitnah ein verbindliches Angebot von 2T Services. Das Angebot kann bis zu 48 Stunden nach Eingang beim Kunden angenommen werden. Die Annahme kann durch ausdrücklichen Wortlaut in Textform erfolgen.
      2. Weitere Angebotsformen:
        In bestimmten Fällen (z.B. hohe Personenzahl, große Distanz, Verbindung zwischen verschiedenen Ländern oder falls zwischen Buchungszeitpunkt und dem geplanten Abfahrtszeitpunkt nur wenige Tage – regelmäßig zwischen 2 und 4 Tagen liegen) ist es nicht möglich, dem Kunden einen Sofortpreis anzuzeigen, sondern er erhält eine Preisspanne oder keine Preisindikation. In diesen Fällen steht dem Kunden nur die Reservierungsoption nach 1.4.1 zu.
    5. Vertragsinhalt ist die erfolgreiche Beförderungsleistung, wie sie vom Kunden hinsichtlich Abfahrts- und Ankunftsort festgelegt wurde. Dabei besteht kein Anspruch darauf, dass die Beförderung der genannten Personenanzahl einheitlich, d.h. in einem Bus gemeinsam, erfolgen wird. Die Durchführung der Beförderungsleistung liegt im alleinigen Organisationsermessen von 2T. Auch Separationen (bspw. Gruppenaufteilung auf zwei Busse) gelten als vertragsgemäße Beförderungsleistung.
  2. Zahlung des Preises; Zusammensetzung des Preises
    1. Die Fälligkeit des Fahrpreises ist dem Angebot entnehmbar. Der Kunde ist in schriftlicher Form des Preises der Reise informiert.
    2. Für den Fall, dass die Zahlung innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht empfangen wird, behalten 2T Dienstleistungen das Recht, vom Beförderungsvertrag zurückzutreten.
    3. Die Reservierung der Fahrt kann durch folgende Zahlungsmittel erfolgen:
      1. Kreditkartenzahlung
      2. Banküberweisung
      3. Kauf per Kreditkarte
        1. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kundenkontos mit Abschluss der Buchung zum angegebenen Fälligkeitsdatum. Durch Zahlung per Kreditkarte weist der Kunde das von ihm genutzte Kreditinstitut bereits bei Buchung an, 2T oder einem von ihr beauftragten Dritten im Falle einer Rückbuchung auf Aufforderung den Kundennamen und die vollständige Anschrift mitzuteilen, damit 2T seine Forderungen gegenüber dem Kunden geltend machen kann.
        2. Die im Fall einer Rückbuchung bei Kreditkartenzahlung tatsächlich entstehenden Bankgebühren hat der Kunde zu tragen. Zusätzlich fallen ggf. Stornogebühren oder Umbuchungsaufpreise (vgl. 4.2.) an. Der Kunde erhält die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass durch die Rückbuchung geringere oder gar keine Kosten angefallen sind. Des Weiteren behält sich 2T das Recht vor dem Kunden zukünftige Buchungen zu verweigern, sollte es durch eine Rückbuchung zu offenen Forderungen kommen.
        3. Nach erfolglosem Mahnlauf durch 2T können die Forderungen zur weiteren Bearbeitung an einen externen Dienstleister übergeben werden. 2T kann dazu alle erforderlichen personenbezogenen Daten der Schuldner an diesen externen Dienstleister übermitteln.
      4. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
        1. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem hat er ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
        2. Befindet sich der Kunde gegenüber 2T mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis sofort fällig.
    4. Alle Angebote und die enthaltenen Preise verstehen sich wie im Angebot angegeben. Auf sonstige Aufwendungen, welche im Preis nicht enthalten sein sollten, wird ausdrücklich im Angebot hingewiesen.
  3. Reiseabsagen, Preisänderungen
    1. Wird die Fahrt in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde, als auch 2T, den Vertrag kündigen.
    2. Notwendige Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen durch den Kunden sind nur zulässig, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt nicht beeinträchtigen. Der Gesamtzuschnitt der gebuchten Fahrt wird insbesondere dann beeinträchtigt, wenn durch die Änderung oder Abweichung ein organisatorischer oder finanzieller Mehraufwand für 2T entsteht. Ziffer 4.1 bleibt hiervon unberührt.
  4. 2T Umbuchung und Stornierung
    1. Nach erfolgter Buchung kann eine Änderung der Buchung vorgenommen werden. Erhebliche Umbuchungen, die mit einer deutlichen Fahrtzeitdifferenz einhergehen oder Änderungen der Fahrtroute, können mit erhöhten Kosten belastet werden, welche durch 2T selbst festzulegen sind. Über etwaige Kostensteigerungen wird der Kunde durch 2T in geeigneter Weise rechtzeitig informiert. Der von 2T mitgeteilte Aufpreis muss vom Kunden, innerhalb der festgelegten Frist in Textform bestätigt werden, ansonsten gelten die ursprünglich vereinbarten Buchungskonditionen.
    2. Vereinbarungen, die direkt zwischen dem Kunden oder einem Mitglied der beförderten Gruppe und dem Buspartner oder Busfahrer vereinbart wurden und nicht von 2T in Textform zugesagt wurden, sind nicht Bestandteil des zwischen dem Kunden und 2T geschlossenen Vertrages.
    3. Die Stornierung einer Reservierung muss schriftlich erfolgen und uns per E-Mail oder Post zugesandt werden. Stornierungsgebühren können gemäß den folgenden Regeln anfallen:
      1. - Stornierung mehr als 30 Tage vor Reiseantritt: 30% des angegebenen Preises.
      2. - Stornierung zwischen 30 und 14 Tage vor Reiseantritt: 45% des angegebenen Preises.
      3. - Stornierung zwischen 13 und 7 Tage vor Reiseantritt: 70 % des angegebenen Preises.
      4. - Stornierung weniger als 7 Tage vor Reiseantritt: 100% des angegebenen Preises.
      5. Diese Stornogebühren gelten für alle Transportleistungen und unabhängig vom Zielort.
  5. Allgemeine Pflichten der Kunden und deren Mitreisenden
    1. Anweisungen des Fahr- und Begleitpersonals sind zu befolgen.
    2. Das Fahrpersonal ist befugt, offensichtlich alkoholisierte oder unter dem Einfluss von sonstigen Drogen stehende Personen von der Beförderung auszuschließen. Gleiches gilt für Personen, die aus anderen Gründen die Sicherheit anderer Personen gefährden oder das Wohlbefinden der anderen Mitreisenden oder des Beförderers erheblich negativ beeinträchtigen, sodass die Fortsetzung der Fahrt nicht mehr zumutbar ist. Wenn es erforderlich erscheint, ist das Fahrpersonal im Ausnahmefall auch befugt die Fahrt für die gesamte Reisegruppe abzubrechen. Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in diesem Fall nicht.
    3. Das Rauchen (inkl. E-Zigaretten) im Bus ist nicht gestattet.
    4. Für den Fall einer außergewöhnlich starken Verschmutzung des Busses durch den Kunden oder durch dessen Mitreisende, behält sich 2T vor, etwaige Aufwendungen oder Schäden dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt für Schäden am Bus selbst (Innenraum, sowie am Äußeren). Hierbei obliegt es dem Kunden, der zugleich Verbraucher ist, zu beweisen, dass der Schaden so oder in solcher Höhe nicht entstanden ist.
    5. Der Kunde und seine Mitreisenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, die Sicherheitsgurte zu benutzen, insofern der Bus mit diesen ausgerüstet ist. Der Kunde informiert den Busfahrer oder 2T unverzüglich über fehlende oder defekte Sicherheitsmerkmal an Bord des Busses.
    6. Durch den Kunden oder dessen Mitreisende verursachte Mehrkosten sowie Verzögerungen, insbesondere durch nicht gebuchte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel länger als vereinbarte Aufenthalte, längere Pausen sowie verspätete Abfahrten, sind vom Kunden zu tragen. Hierbei obliegt es dem Kunden, der zugleich Verbraucher ist, zu beweisen, dass der Schaden so oder in solcher Höhe nicht entstanden ist.
  6. Besondere Pflichten der Kunden
    1. Mitteilungspflicht bei Risikofahrten:
      1. Der Kunde ist verpflichtet, 2T bereits im Rahmen der Buchungsanfrage über sogenannte „Risikofahrten“ zu informieren. Hierzu wird empfohlen, das vorgesehene Kommentarfeld zu nutzen. Risikofahrten sind insbesondere solche Fahrten, welche innerhalb der zu fahrenden Strecke ein Sicherheitsrisiko innehaben – bspw.: Fahrt zu einem Fußballspiel oder Demonstrationen – und bei denen auch mit Polizeischutz gerechnet werden kann.
      2. Ergeben sich nach Vertragsschluss Anhaltspunkte, die hinreichend sind, die Fahrt als Risikofahrt zu qualifizieren, behält sich 2T das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern der Rücktritt seitens 2T erfolgt, wird der Kunde darüber unverzüglich in Textform informiert.
      3. Sollte die Anzeige einer Risikofahrt nicht durch den Kunden erfolgt sein, so behält sich 2T das Recht vor, die Fahrt bei Fahrtantritt oder während der Fahrt, abzubrechen. Schadensersatzansprüche, welche aufgrund eines solchen Abbruches einhergehen, können seitens des Kunden gegenüber 2T nicht geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, sofern 2T Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Die Geltendmachung sämtlicher Ersatzansprüche – ungeachtet deren Rechtsnatur – behält sich 2T gegenüber dem Kunden hierbei vor.
      4. Die Beförderung erfolgt ausschließlich auf Straßen, die für eine entsprechende Personenbeförderung mit dem Bus geeignet sind. Sollte die bei der Buchung angegebenen Adressen für den eingesetzten Bus nicht erreichbar sein, behält sich 2T das Recht vor einen alternativen Abfahrtsort vorzuschlagen oder den nächstmöglichen erreichbaren Standort zum Zielort anzufahren. Eine einseitige Fahrtanweisung durch den Kunden ist hierbei nicht gestattet und wird von dem Busfahrer nicht befolgt. Wird der Weisung des Kunden in besonders gelagerten Fällen dennoch durch den Fahrer Folge geleistet, so behält sich 2T vor, die damit einhergehenden Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
      5. Bei Vertragsschluss hat der Kunde seine Mobilfunknummer oder eine sonstige, geeignete Nummer 2T gegenüber anzuzeigen, um somit die erforderliche Kommunikation gewährleisten zu können. Der Kunde verpflichtet sich, zu dieser Nummer zu den Fahrtzeiten erreichbar zu sein.
    2. Pflichten bei internationalen Verbindungen:
      1. Bei internationalen Verbindungen ist der Kunde für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften, etc. selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sich vor Fahrtantritt über die jeweils geltenden Vorschriften zu informieren. Ziffer 5.2 bleibt hiervon unberührt.
      2. Der Kunde ist bei grenzüberschreitender Beförderung verpflichtet alle zum Grenzübertritt erforderlichen Dokumente und Ausweispapiere mit sich zu führen und sie dem von 2T und ihren Partnern eingesetzten Fahr- und Servicepersonal auf Aufforderung vorzulegen.
      3. Hat der Kunde kein gültiges Reisedokument, so entfällt die Beförderungspflicht durch 2T.
      4. Reisegepäck darf zur Beschleunigung der Zollabfertigung nicht verschlossen aufgegeben werden.
      5. Der Kunde ist verpflichtet, nach Art und Menge nur zollfreie Waren mit sich zu führen.
  7. Kinder und Minderjährige
  8. Wir empfehlen Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren in Kleinkindersitzen zu befördern. Diese sind während der Fahrt mit den im Bus angebrachten Sitzgurten zu befestigen. Die Kleinkindersitze müssen mit Zweipunktgurten zu befestigen sein und sind von der Begleitung der Kleinkinder mitzubringen. Die Verantwortung hierfür obliegt der Aufsichtsperson des Kindes. Der Busfahrer behält sich vor, die Beförderung im Falle einer fehlenden Sitzvorrichtung, abzulehnen.
  9. Beförderung von Gepäck und Sachen
    1. Für das Ein- und Ausladen der Gepäckstücke ist der Kunde selbst verantwortlich. Es besteht kein Anspruch auf Gepäckverladung durch den Busfahrer oder sonstigem Buspersonal.
    2. Reisegepäck, Sondergepäck
      1. Ab einer gebuchten Gruppengröße von 36 Personen kann pro Passagier zusätzlich zum Handgepäck maximal ein Reisegepäck mit einer maximalen Größe von 67 x 50 x 27 cm mitgeführt werden. Zum Reisegepäck zählen Koffer und Taschen. Als Ausnahme gilt die Mitnahme eines Trekking-Rucksacks. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung von darüber hinaus gehendem Mehrgepäck.
      2. Allerdings kann von der Beschränkung der Ziffer 8.2.1 nach vorheriger Rücksprache mit 2T und Anmeldung des Mehrgepäcks abgewichen werden. Jedoch nur sofern eine Möglichkeit zur Mitnahme besteht und dies von 2Tgegenüber dem Kunden in Textform bestätigt wird.
      3. Abweichend von Ziffer 8.2.1 kann zudem die Mitnahme von sog. Sondergepäck (hierunter fallen bspw. Musikinstrumente, Ski o. Ä., Kinderwagen und Fahrräder) nach vorheriger Anmeldung gegenüber 2T gestattet werden. Jedoch nur sofern eine Möglichkeit zur Mitnahme besteht und dies von 2T gegenüber dem Kunden in Textform bestätigt wird. Die Beförderung von Musikinstrumenten in einem Hartschalenkoffer wird generell empfohlen. Kinderwagen müssen faltbar sein. Durch zusätzlich benötigten Stauraum (z.B. Anhänger, Ski-Träger) kann es zu einem Aufpreis kommen.
      4. Wertsachen, wie z.B. Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Schlüssel, Brillen (Sonnen- und/oder Lesebrille), elektronische Geräte (Laptops, iPads, Tablet-PCs, MP3-Player, Handys, Kameras), Kontaktlinsen, Prothesen, Medikamente, wichtige Dokumente (Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Pässe, Führerscheine, Wertpapiere), etc. und zerbrechliche Gegenstände sind im Handgepäck und nicht im Reisegepäck zu befördern und obliegen der Sorgfaltspflicht jedes einzelnen Passagiers. Werden Wertgegenstände dennoch im Reisegepäck befördert, besteht kein Anspruch auf Haftung. Hiervon sind Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausgenommen.
    3. Handgepäck
      1. Die Mitnahme von Handgepäck erfolgt kostenfrei. Die Mitnahme ist begrenzt auf ein Gepäckstück pro Reisenden mit einer maximalen Größe von 42 x 30 x 18cm und einem maximalen Gewicht von 7kg.
      2. Der Kunde hat das Handgepäck im Fahrgastraum so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden. Es ist grundsätzlich auf der Gepäckablage des Fahrgastraums oder unter dem Vordersitz unterzubringen. Das Handgepäck samt Inhalt verbleibt während der gesamten Fahrt in der Obhut des Fahrgastes und ist entsprechend zu beaufsichtigen. Der Fahrgast kontrolliert kurz vor Ende der Fahrt sein Handgepäck auf dessen Vollständigkeit.
    4. Von der Beförderung ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe und Gegenstände, insbesondere: Dazu zählen bspw. Waffen, Munition und Feuerwerkskörper.
      1. explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe,
      2. unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Reisende verletzt werden können.
  10. Beförderung von Tieren
    1. Die Beförderung und der Transport von Hunden und anderen Tieren in den Fernreisebussen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    2. Behindertenbegleit- und Blindenführhunde, die von Menschen mit Behinderung mitgeführt werden müssen, werden unentgeltlich befördert, sofern der Nachweis über einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechendes Zertifikat erfolgt (der Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Attest.). Diese Tiere sind vom Maulkorbzwang ausgenommen.
    3. Um die Machbarkeit der Beförderung eines Begleit- oder Führhundes sicherzustellen, ist es notwendig, dass der Passagier 2T bei seiner Reservierung/ Buchung in Textform über seinen Bedarf informiert.
  11. Haftung
    1. 2T haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
    2. Vertragliche Ansprüche verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Beförderung. Ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen 2T und dem Kunden Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
    3. Haftung bei Verspätung
      1. 2T haftet nicht für unerhebliche Verspätungen bei der Abfahrtszeit. Dies gilt nicht, wenn die Verspätung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf 2T zurückzuführen ist.
      2. 2T haftet nicht für Verspätungen hinsichtlich der Ankunftszeit. Bei den Zeitangaben zum Zeitpunkt der Buchung bzgl. des Ankunftszeitpunkts handelt es sich lediglich um erfahrungsgemäße Zeitschätzungen inklusive der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Diese Zeitschätzungen dienen lediglich der groben Zeitplanung und Einschätzung der Reisedauer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass 2T keinerlei Einfluss auf den Verkehr, witterungs- und kundenbedingte Verspätungen hat.
      3. Ein Anspruch auf Einhaltung der Fahrzeit besteht nicht. Dies gilt nicht, sofern die Verspätung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von 2T zurückzuführen ist.
    4. Die Haftung für Schäden oder Erweiterungen von Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist ausgeschlossen.
    5. Für Verlust von Gepäckstücken, der nicht im Zusammenhang mit einem aus der Nutzung des Kraftomnibusses resultierenden Unfall steht, sowie für Vertausch oder Diebstahl der Gepäckstücke wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
    6. Für Schäden oder Schadenausweitungen, die durch vom Fahrgast zu vertretende unsachgemäße Verpackung der Gepäckstücke entstehen, wird die Haftung, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
    7. Die Entschädigung bei Tod oder Körperverletzung ist relativ und begrenzt auf die Höhe des Garantievertrages, den der für diesen Anlass gecharterte Busunternehmer abgeschlossen hat.
    8. Die genannten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder wenn eine verschuldensunabhängige Garantie im Einzelfall übernommen wurde.
    9. Die in Ziff. 10.2 genannten Ausführungen gelten auch für Ansprüche aus den gesetzlichen Haftungsvorschriften.
    10. Eine Haftung des Busfahrers, oder sonstigem Buspersonal, im Rahmen der Gepäckverladung, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind dabei Fälle, in der die Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen worden sind. Es gilt Ziffer 10.3 entsprechend.
  12. Kundenrechte und Erstattung
    1. Der Busfahrer ist die allein befugte und verantwortliche Person im Bus. Bei Problemen während der Durchführung der Fahrt, ist er der erste Ansprechpartner. Sollte das Problem nicht mit dem Busfahrer gelöst werden können, kann sich der Kunde an die mitgeteilte Notfallhotline wenden.
    2. Reklamationen und Erstattungsansprüche müssen in Textform erfolgen.
    3. Für Verspätungen bei der Abfahrtzeit, die nicht durch den Kunden verursacht wurden, sind nachfolgende Kulanzerstattungen vorgesehen. Dabei wird die Höhe der Erstattung basierend auf der betroffenen Teilfahrt berechnet. Die Erstattung kann den ursprünglich bezahlten Fahrtpreis nicht übersteigen.
      1. Ab 1 Stunde: 10% (max. €150)
      2. Ab 2 Stunden: 15% (max. €250)
      3. Ab 4 Stunden: 20% (max. €400)
  13. Gerichtsstand
  14. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen und natürliche Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für natürliche Personen, die nach Abschluss eines Beförderungsvertrages ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Paris. Für die Abwicklung des Vertrages ist französisches Recht anzuwenden. Gegenüber Verbrauchern lässt diese Rechtswahlklausel den Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats den Verbrauchern bieten, unberührt.
  15. Datenschutzhinweis
  16. Mit der Beauftragung sowie der Nutzung der Website werden Ihre personenbezogenen Daten nach den Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze verarbeitet.
  17. Salvatorische Klausel
  18. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts- und besonderen Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit des Beförderungsvertrages im Übrigen.